Sybille Waßner | Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwältin & Mediatorin

Urlaubsbedingte Abwesenheit vom 27.05.-14.06.2024

Sie sind auf der Suche nach einer Rechtsanwältin, die eine umfassende Rechtsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet und Sie kompetent und zuverlässig berät und bzw. oder gerichtlich vertritt?

Oder sind Sie auf der Suche nach einer Mediatorin, welcher Sie bei der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zur nachhaltigen Streitbeilegung unterstützt?

Dann lade ich Sie ein, mich und meine Kanzlei in Höchst im Odenwald auf den folgenden Seiten näher kennenzulernen.



Profil


Häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Kanzleischild an der Tür eigentlich verbirgt. Deshalb - aber auch, um Ihnen meine fachliche Kompetenz näherzubringen - möchte ich mich Ihnen nun kurz vorstellen:

2007 Abschluss der universitären Schwerpunktbereichsprüfung im Bereich "Arbeit & Soziales"

2007-2008 Studentische Hilfskraft an der Johann Wolfgang Goethe - Universität am Lehrstuhl Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

2008 Erstes Juristisches Staatsexamen (Diplom-Juristin) mit dem Schwerpunktbereich "Arbeit & Soziales"

2008-2010 Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main
Abschluss: Zweites Juristisches Staatsexamen mit der Wahlstation Arbeitsrecht

2011 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

2011 Fachanwaltslehrgang "Arbeits- und Wirtschaftsrecht"

2011 Eröffnung der "Rechtsanwaltskanzlei Waßner" in Höchst im Odenwald

2011 Studium an der FH Darmstadt zum "Mediator*"

2011 Qualifizierung zum Fachanwalt für "Miet- und Wohnungseigentumsrecht"

2012 Zertifikatslehrgang Sozialgesetzbuch II

Seit 2015 Syndikusrechtsanwältin ver.di Landesbezirk Hessen für den Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und BGM

2017 Erlaubnis des Führens des Titels "Fachanwältin für Arbeitsrecht"

Seit 2021 Syndikusrechtsanwältin ver.di Bezirk Südhessen für den Bereich Arbeits- und Sozialrecht


Schwerpunkte


Die Tätigkeitsschwerpunkte sind

Arbeitsrecht und Mietrecht.


Buchveröffentlichung zum Thema Tarifeinheit:

"Hugo und Andrea. Keine Liebesgeschichte" von Sybille Waßner & Nikolaus van den Bruck: https://www.neobooks.com/ebooks/sybille-wa-ner--nikolaus-van-den-bruck-hugo-und-andrea-ebook-neobooks-AVC_IXuBz5W64AJ32cc4

Aktuelles

1. Urteil des LAG Sachsen vom 08.09.2023, Aktenzeichen 2 Sa 197/22 - Dienstplan muss gerecht sein

Das Weisungsrecht erlaubt dem Arbeitgeber selbst festzulegen, wann seine Angestellten arbeiten. Er darf die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber zwischen seinen und den Interessen aller Beschäftigten abwägen und folgende Kriterien beachten:

die Risikoverteilung zwischen den Vertragspartnern

die beiderseitigen Bedürfnisse

wirtschaftliche Interessen oder Belastungen der Parteien,

soziale Gesichtspunkte (Familie, Kinder etc.)

die Belange des Betriebs

2. Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. November 2023, Aktenzeichen 3 Ca 2713/23: Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot nach § 4 Abs. 2 TzBfG bei Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie

Die Herausnahme von befristet beschäftigten Arbeitnehmern, deren Befristungsdauer vor dem 31.12.2023 ende, von der Gewährung der IAP verstoße ohne sachliche Rechtfertigung gegen das Benachteiligungsverbot aus § 4 Abs. 2 TzBfG. Zwar sei der von der Beklagten gewählte Zweck, neben dem Inflationsausgleich auch die künftige Betriebstreue honorieren zu wollen, nicht unbillig. Jedoch benachteiligten die konkreten Voraussetzungen befristet beschäftigte Arbeitnehmer, da von ihnen für den Erhalt der IAP im Vergleich zu unbefristet tätigen Mitarbeitern eine längere Betriebstreue verlangt werde. Bei Sonderzahlungen, die ausschließlich die Betriebstreue belohnten, könnten befristet beschäftigte Arbeitnehmer, die am Stichtag nicht mehr beschäftigt seien, von einem Anspruch ausgenommen werden. Allerdings dürfe eine Sonderzahlung an einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer nicht von einer längeren Betriebstreue als jener eines unbefristet beschäftigten Mitarbeiters abhängig gemacht werden, da die Betriebstreue bei beiden Gruppen gleich zu bewerten sei.

3. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2024, Aktenzeichen 7 ABR 8/23 - BAG bestätigt LAG Düsseldorf: Betriebsrat hat Ermessensspielraum bei der Wahl des Schulungsformates

Die PV hat bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.



Sprechzeiten

Urlaub vom 27. Mai bis zum 14. Juni 2024

Im Übrigen bin ich n den folgenden Zeiten für Sie in meiner Kanzlei erreichbar:

Montag - Mittwoch, Freitag

9:00 - 17.00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 19:00 Uhr


Zu diesen Zeiten können Sie mich uneingeschränkt unter den Kontaktmöglichkeiten auf meiner Kontaktseite erreichen.

Persönliche Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Tel.: +49.6163.819909

Fax: +49.6163.8171936

info@kanzlei-wassner.de

Anfahrt


Am Taubenbrunnen 28
64739 Höchst

https://goo.gl/maps/jrLWviaD5j72

Ich freue mich auf Sie!